Musterbrief Quiz Fever (www.quiz-fever.de, Planet49 GmbH)
Auf vielfache Bitten haben wir einen separaten Musterbrief Quiz Fever (Planet49) für die Anfechtung, bzw. den Verbraucherwiederruf bzw. die Kündigung des Gewinnspiel-Abos der Planet49 GmbH veröffentlicht. Bitte beachten Sie bei seiner Verwendung Folgendes:
- Füllen Sie Ihre eigenen Daten an die mit spitzen Klammern (<>) gekennzeichneten Stellen.
- Überprüfen Sie selbst vor dem Senden, ob die im Musterbrief angegebene Anschrift der Planet 49 GmbH noch korrekt ist.
- Schicken Sie den Brief per Einwurfeinschreiben (nur so können Sie den Zugang beweisen, nehmen Sie nicht das Übergabeeinschreiben!).
- Kontrollieren Sie weiterhin sorgfältig ihre Mobilfunkrechnung.
- Achten Sie darauf, ob Ihnen Gerichtliche Mahnbescheide, Gerichtliche Vollstreckungsbescheide oder EU-Zahlungsbefehle zugestellt werde (dann müssen Sie sich unbedingt schnell weiteren Rat holen; es gibt kurze Fristen von u.U. nur 14 Tagen).
- Der Musterbrief erfasst nicht den Fall, dass eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) ihre Daten bei quiz-fever.de eingegeben hat.
- Bitte beachten Sie insbesondere: ein Musterbrief kann eine Beratung nicht unbedingt ersetzen. Wenn Sie Zweifel haben, ob der Brief in ihrem Fall passt, sprechen Sie einen Rechtsanwalt an. Wenn Sie meinen, sich keinen Rechtsanwalt leisten zu können, informieren Sie sich bei einem Amtsgericht in Ihrer Nähe (auch telefonisch) über die Möglichkeit, Beratungshilfe zu erhalten.
Wieso klappt Verbraucherschutz in den Niederlanden …
… aber bei uns nicht?
Das fragten wir uns, als uns eines unserer Mitglieder auf die niederländische Version der in Deutschland zur Zeit hoch umstrittenen Internetseite „Quiz Fever“ (www.quiz-fever.de) aufmerksam machte (vielen Dank nach Köln). Währen der E-Mail-Strom nicht Abreißt in dem uns Konsumenten in erklären (ja Stein und Bein schwören) sie hätten nie einen Kostenhinweis auf der Seite www.quiz-fever.de gesehen, ist in den Niederlanden dieser Hinweis ganz deutlich. Dort betreit die Planet 49 GmbH aus Sulzbach im Taunus eine ganz ähnliche Abo-Seite, aber mit einem relativ deutlichen Hinweis auf die Kostenpflicht. Zum Vergleich haben wir beide Seite am selben Tag (heute) mit demselben Computer und derselben Bildschirmauflösung aufgerufen.
Hier zunächst die deutsche Seite (www.quiz-fever.de):

Auf der deutschen Seite findet sich der Kostenhinweis in heller Schrift auf weißem Hintergrund und ist erst zu sehen, wenn der Benutzer nach unten scrollt.
und hier die niederländische Seite (www.quizfever.nl):
Wir meinen: Irgendeinen Grund muss es wohl haben, dass bei unseren Nachbarn im Nordwesten klappt, bei uns aber nicht. Wie wichtig ist uns in Deutschland der Konsumentenschutz wirklich?
Unglaublich sehenswert: Alexander Lehmann über Facebook
Alexander Lehmann, Schöpfer von „Du bist Terrorist“ und „Rette deine Freiheit“ jetzt hat einen großartigen Film über Facebook gemacht. In „Facebook — Endlich Freiheit für deine Daten!“ bringt er die Kritik an der Datenkrake Facebook auf den Punkt.
Seit einigen Tagen erreichen uns eine Vielzahl von Beschwerden über die Anziehungspunkt GmbH (Wiesenweg 6, 06254 Leuna) und ihre Seite tattooseite.de
Nach einem kaum auffallenden Hinweis abseits des Leseflusses, sollen Konsumenten den Zugriff auf Tattoo-Vorlagen kaufen für 96,00 € kaufen.
Wir bereiten derzeit umfangreiche Untersuchungen zu dieser Seite vor. Derzeit möchten wir auf unsere Musterbriefe zum Verbraucherwiderruf bei Abofallen verweisen.
Autor: Bündnis Konsumentenschutz e.V.
Schummelbrötchen bei Aldi Süd? Bäckerverband verklagt Discounter wegen angeblicher Irreführung
Dieser Artikel wurde verfasst vom Bündnis gegen Lebensmittelplagiate e.V.
Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks e.V. ist bisher nicht eben als notorischer Abmahnverein in Erscheinung getreten. Nun aber scheint es den Bäckern gereicht zu haben und sie griffen zur Wettbewerbsrechtlichen Keule: Wie Spiegel Online berichtet hat der Lobbyverband des Bäckergewerbes Aldi Süd nun vor Gericht gezogen.
Die Vorwürfe gegen Aldi Süd
Vor dem Landgericht Duisburg sollen die Kontrahenten nun aufeinander treffen. Der Bäckerverband meint:
- Es sei irreführend, wenn Aldi Süd von einem „Backen“ spreche. Tatsächlich sei es nur ein Aufwärmen;
- Das Dinkelvollkornbrot enthalte zu wenig Dinkelerzeugnisse (34% statt 90%);
- Das Roggenmischbrot enthalte zu wenig Roggenmehl (42% statt 50%-90%).
Der wahre Hintergrund mag vielleicht weniger die Sorge um die Konsumentenschaft sein, sondern vielmehr der Preiskampf. Aldi Süd verkauft seit kurzen in den Backecken ihrer Läden das Brötchen nämlich für lediglich 15 Cent. Das mag manche einem Mitglied des Bäckerverbands nicht geschmeckt haben. Die Brötchen, die Aldi Süd verkauft kommen – so Spiegel Online – übrigens von der Großbäckerei Lieken (Düsseldorf).
Hintergrund: Das“Deutsche Lebensmittelbuch“
Zwar sind die Mengen für Roggenmehl und Dinkelerzeugnisse nicht gesetzlich vorgeschrieben, der Bäckerverband verweist jedoch auf das sog. „Deutsche Lebensmittelbuch“, welches auf Grund der §§ 15 und 16 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) von einer (geheim tagenden) Kommission erstellt wird. In der Praxis ziehen Gericht die hier festgelegten Werte jedoch oft zur Entscheiungsfindung heran.
Die Lebensmittelbuch-Kommission, die das Werk erstellt hat 32 ehrenamtliche Mitglieder. Die Mitglieder werden für fünf Jahre berufen. Vertreten sind Mitarbeiter von Lebensmittelüberwachungsbehörden und Universitäten, Verbraucherzentralen, Wirtschaftsverbänden, Einzelunternehmen aus der Lebensmittelindustrie und der Stiftung Warentest. Die Kommission tagt nichtöffentlich, ihre Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Foodwatch hatte 2007 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht, um eine Veröffentlichung der Sitzungsprotokolle der Lebensmittelbuchkommission zu erreichen. Diese Klage wurde Anfang 2010 vom Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Foodwatch kündigte an, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Unterschiede zu LIDL
Das Konzept von Aldi Süd unterscheidet sich übrigens von dem LIDL-Konzept. Der Konkurrent aus Neckarsulm, der auch seit kurzem eigene Brötchen(und Brote) zum Sofortverzehr bietet, erhält seine Brot-Rohlinge (nach unseren Informationen kommen sie von Kamps) und fertigt sie – anders als Aldi Süd nicht „auf Knopfdruck“ sondern auf Vorrat. Die Mitarbeiter bei LIDL bestücken und leeren die Öfen mehrmals täglich.
Wir meinen …
… es ist bitter-traurig, dass in Deutschland der Konsumentenschutz einem Verband überlassen wird, der durch massive Lobbyarbeit – z.B. gegen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und die Nahrungsmittel-Ampel – dem Verbraucherschutz bisher wenige Gefallen getan hat. Als Freund des Konsumenten ist der Bäckerverband jedenfalls bisher nicht aufgefallen. Die Verbraucherzentralen der Länder scheint das Thema bisher nicht interessiert zu haben, wieso eigentlich?
Dieser Artikel wurde verfasst vom Bündnis gegen Lebensmittelplagiate e.V.
Verbotene Weichmacher im Quietscheentchen!

Quietsche-Entchen besteht zu 42% aus verbotenem Weichmacher (Foto: RAPEX)
Die EU warnt vor verbotenen Weichmachern in Quietsche-Enten (gelb mit rotem Schnabel). Das Kinder-Badespielzeug wurde als Set mit einem gelben Kunststoff-Netzschwamm (verbunden mit einem weißen Seil) vertrieben (EAN 8717796013382).
Das Produkt stellt eine Gefahr dar, weil es 42% (Gewichtsprozent) Diisodecylphthalat (DIDP) enthält. DIDP ist ein sog. Weichmacher (Phtalat), dessen Verwendung in Kinderspielzeug nach der EU-REACH-Verordnung verboten ist.
Die RAPEX-Datenbank nennt keinen Hersteller oder Importeur (zum RAPEX-Artikel) und gibt als Herkunftsland die Niederlande an. Es ist aber nicht auszuschließen, dass das Set auch in Deutschland vertrieben wurde.
Diisodecylphthalat

Fleece-Decke (nur in schwarz!) von KiK enthält Azofarbstoffe (Urh. RAPEX-Datenbank der EU)
Wieder werden die verbotene Azofarbstoffe in einem Produkt von KiK festgestellt: Eine schwarze Fleecedecke ist mit Aminoazobenzol contaminiert (siehe RAPEX-Meldung vom 2010-07-09).
Vom Produkt geht eine chemische Gefahr aus, da es sog. Azofarbstoffe enthält, die Amine freisetzen können. Amine gelten als krebserregend und sind desshalb in der EU verboten. Die schwarzen Fäden enthält 51,5 mg 4-Aminoazobenzol je kg.
Nach den Angaben in der RAPEX-Datenbank wird die schwarze Decke freiwillig zurückgerufen, am heutigen Samstag Morgen war auf der Internetseite kein Hinweis auf einen Rückruf zu finden. KiK ist im verganenen Jahr bereits wiederholt in der RAPEX-Datenbank aufgetaucht.
Dieser Beitrag wurde vom Bündnis Konsumentenschutz e.V. (Kassel) erstellt.
Gerade hat das Bundeskartellamt wieder einen massiven Schlag gegen Preisabsprachen im Einzelhandel erzielt, da gärt Kritik in Wirtschaftskreise.
Im Handelsblatt vom 1. Juli 2010 wurden die Kartellstrafen als problematisch kritisiert. Insbesondere seien die Bußgelder für kleine Unternehmen existenzgefährdend. Der Rechtswissenschaftler Prof. Wernhard Möschel (Uni Tübingen) kritisierte die rechtliche Einordnung der Kartellstrafe als „Bußgelder“ in besagtem Artikel. Für kleine Unternehmen, die ihren Umsatz-Fokus auf dem (vom Kartell betroffenen) Geschäftsteil haben– heißt es in dem Artikel –, würden zudem von den Strafen proportional härter getroffen, da sich die Strafe am Umsatz orientiert.
Diese Kritik teilt der Deutsche Konsumentenbund im Wesentlichen nicht. Schließlich erwirtschaften die am Kartell beteiligten Unternehmen in der Kartellbefangenen Sparte auch besonders hohe Gewinne, weil sie besonders stark von der Ausschaltung des Wettbewerbs profitieren.
Das vorgebrachte Argument der Existenzgefährdung lassen wir nicht gelten. Ein unternehmen, dessen Existenz nur gesichert ist, wenn es Preisabsprachen eingeht, trägt nicht zur Wohlstandmehrung bei. Wenn nach einem Bußgeld (welches der Staatskasse zufließt) solche Unternehmen aus dem Wettbewerb ausscheiden, ist dies keineswegs zu missbilligen.
Der Deutsche Konsumentenbund teilt aber die Kritik von Prof. Möschel in einem entscheidenden Punkt: der inquisitorische Ansatz des Kartellverfahrens, bei dem Ankläger und Richter nicht von einander getrennt sind, scheint überholt.
„Auch uns wäre aus rechtspolitischer Sicht ein System mit klarer Gewaltenteilung und Bürgerbeteiligung lieber“, sagte Rechtsanwalt Guido Bockamp (Kassel), ehrenamtlicher Geschäftsführer des Deutschen Konsumentenbunds. Hier gäbe es großes Potenzial für eine Erweiterung des Verbandsklagerechts oder gar eine direkte Bürgerbeteiligung: „Wir denken dabei gar nicht an ein Geschworenen-Gericht nach österreichischem Vorbild,“ betont Bockamp, “aber warum sollten Kartellsachen nicht von einem Spruchkörper entschieden werden. Dem ehrenamtliche Bürgerrichter als Vertreter der Verbraucherinteressen angehören“.
Die Verbraucherschaft ist mächtig, wenn sie sich organisiert. Bereits seit einiger Zeit weisen wir dringend auf die Internetseite „Blinko Gold“ der Buongiorno GmbH aus München hin. Vor drei Wochen hat unser Mitgliedsverein, die Zentrale AKS e.V. sich in dieser Sache an den Vorstand der Deutschen Telekom gewandt und gebeten, die Zusammenarbeit – insbesondere im Bereich des Forderungseinzug – dringend zu prüfen.
Der Vorstandssprecher, Niek Jan van Damme hat uns gestern schriftlich mitgeteilt, dass die Telekom nun eine eigene Überprüfung des Falls Buongiorno eingeleitet hat. Insbesondere hinsichtlich der Preistransparenz des Angebots und der Geschäftsbedingungen. Diese Reaktion der Telekom halten wir für vorbildlich. Wir würden uns wünschen, dass auch andere Unternehmen sich so vorbildlich um die Interessen ihrer Kunden bemühen.
Wir brauchen ihre Stimme gegen Abzocker!
Wenn Sie unsere Arbeit gut finden und unterstützen wollen, schließen Sie sich uns doch einfach an! Sie können kostenlos (wirklich völlig kostenlos) Mitglied werden (und natürlich auch blieben). Jedes Mitglied stärkt uns und macht unsere Stimme ein lauter. Gemeinsam sind wir Konsumenten stark gegenüber Abzockern.
Hier können Sie Mitglied werden: http://bit.ly/drqoLA
„Ja, ich will (vielleicht) 30.000,00 Euro gewinnen und auf jeden Fall 4,99 Euro pro Woche zahlen?!“ Ein merkwürdiges Angebot entpuppt sich beim durchlesen des (sehr) Kleingedruckten auf der Seite Quiz-Fever. Die Seite winkt mit Traumreise und Autogewinn im Gegenzug ein Abo.
Die Seite wird von der PLANET49 GmbH aus Sulzbach / Taunus betrieben. Wer den Abo-Hinweis (so wie wir) nicht sofort gesehen hat und nun mit einem Abo dasteht, dass er oder sie nie gewollt hat, der kann sich an unseren Musterbrief für (Buongiorno GmbH) Blinko Gold halten und die Adresse anpassen.


